Was brauche ich für den ersten Termin?
Wir freuen uns sehr, Sie schon bald zu Ihrem ersten Termin bei uns begrüßen zu dürfen!
Um vor Ort einen möglichst reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und um eine problemlose Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse zu ermöglichen, benötigen wir von Ihnen einige Informationen. Gerne können Sie die benötigten Formular bereits vorausfüllen und am Tag der ersten Behandlung mitbringen. Sollten Sie etwas nicht nachvollziehen können oder Rückfragen haben, klären wir diese gerne bei Ihrem ersten Besuch.
Abbrechung mit einer gesetzlichen Krankenversicherung | Abrechung mit einer privaten Versicherung / Selbstzahler*innen |
– Anmeldung – Einwilligung in die Datenverarbeitung* – Handtuch (ca. 70 * 140cm)** – elektronische Gesundheitskarte (Versichertenkarte) – Heilmittelverordnung (Rezept) – Ihre Zuzahlung *** – falls vorhanden: Befreiungsausweis (bei Befreiung von Zuzahlungen) – falls vorhanden: ärztliche Berichte – falls vorhanden: Röntgen, CT, MRT oder sonstige Bildgebung | – Anmeldung – Einwilligung in die Datenverarbeitung* – Handtuch (ca. 70 * 140cm)** – falls vorhanden: ärztliche Berichte – falls vorhanden: Röntgen, CT, MRT oder sonstige Bildgebung Bei Ihrem ersten Termin werden wir einen Honorarvereinbarung schließen. |
** Sollten Sie Ihr Handtuch vergessen, helfen wir Ihnen gerne aus.
*** Die gesetzlichen Krankenversicherungen fordern, dass die volle Zuzahlung spätestens vor der zweiten Behandlung entrichtet wird.
Terminvereinbarung und -absage
Um einen einwandfreien Ablauf in der Praxis zu ermöglichen und Ihre Wartezeiten zu minimieren, ist es erforderlich für Ihre Behandlung einen Termin zu vereinbaren. Schreiben Sie uns dazu gerne eine eMail oder rufen Sie uns unter 02236 96 36 36 an. Teilen Sie uns bitte unbedingt mit, welche Heilmittelbehandlung verordnet wurden, damit wir ausreichend Zeit für Sie einplanen können. Wir melden uns und vereinbaren mit Ihnen passende Termine.
Terminabsagen sind manchmal unvermeidlich! Der durch Sie nicht antretbare Termin kann allerdings häufig an andere Patient*innen mit kurzfristigem Bedarf weitergegeben werden. Um Stillstände zu vermeiden ist es erforderlich spätestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen. Termine ohne rechtzeitige Absage müssen wir Ihnen leider in Rechnung stellen.
Informationen für gesetzlich Versicherte
Unsere Physiotherapiepraxis in Köln-Sürth ist für alle gesetzlichen Krankenkassen zugelassen. Wir können Sie dementsprechend behandeln sofern Sie über eine gültige Verordnung für Physiotherapie verfügen.
Gültigkeit der Verordnung
Bitte beachten Sie, dass die Heilmittelverordnungen nach Ausstellung eine maximale Gültigkeit von 4 Wochen besitzen.
Sollte „Dringlicher Behandlungsbedarf“ verordnet sein, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit bereits 14 Tage nach Ausstellung.
Rezeptgebühr (Eigenbeteiligung)
Wir sind verpflichtet im Auftrag Ihrer Krankenkasse für jede Verordnung einen Eigenanteil zu erheben.
Dieser setzt sich aus einer Grundgebühr von 10€ zuzüglich 10% des Verordnungswertes zusammen.
Sollten Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sein, bringen Sie bitte Ihren Befreiungsausweis mit.
Zusatzleistungen
Sofern Sie wünschen, können wir Ihre ärztlich verordneten Behandlungen um zusätzliche Leistungen (z.B. Fango, heiße Rolle oder manuelle Therapie) ergänzen.
Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Informationen für Privatpatient*innen und Selbstzahler*innen
Vor jeder ersten Behandlung vereinbaren wir mit Ihnen das Honorar mittels Honorarvereinbarung.
Die von Ihnen zu entrichtende Vergütung für die Behandlung ist Bestandteil des Behandlungsvertrages und unabhängig von der Höhe der Kostenerstattung durch Ihre private Krankenversicherung zu zahlen.
Sie können vor der ersten Behandlung Kontakt zu Ihrer privaten Krankenversicherung aufnehmen, um eine eventuelle Eigenbeteiligung zu erfragen. Die Eigenbeteiligung richtet sich nach Ihrem vereinbarten Tarif.